UVV-Prüfung
Gerne übernehmen wir für Ihre Stapler die regelmäßige UVV Prüfung!
Die regelmäßige UVV-Prüfung ist Vorschrift der BGG, und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei einem Unfall mit dem Gabelstapler ergibt sich immer zuerst die Frage nach der letzten UVV-Prüfung. Für Sie als Unternehmer sollte sich die Frage gar nicht stellen, ob Sie diese durchführen lassen, da Sie hier in der Pflicht stehen. Von daher bleibt Ihre einzige Wahl, hier den günstigsten Anbieter zu suchen. Und da kommen wir ins Spiel.
Grundsätze für die UVV Prüfung von Staplern und Hubwagen
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27, vorherige VGB 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Die wiederkehrende Prüfung sollen wie folgt durchgeführt werden:
- 1. Kleine Überprüfung
Nach 500 bis 600 Betriebsstunden (pro viertel Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigen insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
- 2. Große Überprüfung
Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (ein Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.
A. Fahrwerk und Antrieb:
Geprüft werden, wenn vorhanden:
| 1. Lenkung Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke. 2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse) Bremsbeläge, Bremsleitungen und -Anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge. 3. Räder: Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge). 4. Fahrgestell: Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung. 5. Schalter, Warneinrichtung: Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe. 6. Antrieb: Bei elektrischem Antrieb: Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung. Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren: Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter). 7. Anhänger Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen. |
B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).
C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.
Prüfplakette:
Um Missverständnissen zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.
Wartung Ihrer Stapler
Nur eine regelmäßige Wartung Ihrer Stapler verlängert deren Lebensdauer und erspart Ihnen kostspielige Ausfallzeiten
Unsere Wartung von Staplern beinhaltet:
- Arbeitszeit für Wartung: Filterwechsel, Mast, Antriebe und Ketten reinigen und abschmieren.
- Zusätzlich bei
- Gasgeräten Zündkerzen und Motoröl wechseln
- Dieselgeräten Ölwechsel
- Elektrogeräten Prüfung der Batterie, ggf. Nachfüllen des Batteriewassers
- Feststellung eventueller Mängel sowie deren Reparatur